Urteil des AG Magdeburg vom 21.01.2009 zum Nutzungsausfall für Verlängerung der Reparaturdauer wegen Unmöglichkeit der Zwischenfinanzierung durch den Geschädigten

Wird bei einem Unfall das privat genutzte Fahrzeug des Geschädigten so beschädigt, dass er das Fahrzeug nicht mehr benutzen kann, steht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Kann der Geschädigte die Reparatur nicht zunächst selbst bezahlen und, streckt die Versicherungs des Gegners trotz Kennntnis hiervon den Betrag nicht vor, so ist der Geschädigte berechtigt, auch für den … Urteil des AG Magdeburg vom 21.01.2009 zum Nutzungsausfall für Verlängerung der Reparaturdauer wegen Unmöglichkeit der Zwischenfinanzierung durch den Geschädigten weiterlesen